Corona

Corona-Arbeitsschutzregeln: Hamburger Betriebe schneiden gut ab

9. Februar 2021
Homeoffice, Maskenpflicht & Co. – Justizbehörde kontrolliert über 270 Betriebe in Hamburg. Positive Zwischenbilanz

Im Zuge der Einführung der neuen Corona-Regeln für Unternehmen hat die Hamburger Justizbehörde die Einhaltung in 271 Betrieben im gesamten Stadtgebiet kontrolliert. Das zentrale Ergebnis: Über 70 Prozent der besichtigten Betriebe haben den Arbeitsschutz nach Einschätzung der Behörde für ihre Beschäftigten gut geregelt. Sie hätten sich demnach aktiv mit den Gefährdungen für die Mitarbeiter*innen auseinandergesetzt und gute, praktikable Lösungen gefunden. Insbesondere die neue Pflicht, dass Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten Homeoffice-Möglichkeiten anbieten müssen, wo immer es möglich ist, werde in den kontrollierten Unternehmen fast durchgehend umgesetzt. Nur etwa sechs Prozent der besichtigten Betriebe müssten hier nachbessern, so die Justizbehörde.

Verbesserungsbedarf in der Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen

„Die Kontrollen haben gezeigt, dass sich die Hamburger Arbeitgeber*innen ihrer Verantwortung bewusst sind“, sagt Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina. Die Betriebe trügen damit einen großen Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei. Verbesserungsbedarf sehe die Justizbehörde in der Kommunikation der Unternehmen mit ihren Mitarbeiter*innen über die Maßnahmen: „Hier ist in den Betrieben noch Überzeugungsarbeit erforderlich. Die Kommunikation mit den Beschäftigten ist der Garant für eine gute Umsetzung der Maßnahmen“, so Gallina weiter.

Weitere Kontrollen der Corona-Schutzmaßnahmen geplant

Weitere Kritikpunkte bei den Kontrollen waren die Umsetzung von Lüftungskonzepten, des Mindestabstands und der Mindestflächen sowie die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln. Das Amt für Arbeitsschutz werde auch künftig stichprobenartig die Umsetzung der Schutzmaßnahmen prüfen. Zudem habe man neben den Kontrollen vor Ort 550 Hamburger Betriebe hinsichtlich des Infektionsschutzes im Büro und Homeoffice angeschrieben. Grundlage der Kontrollen ist die im Januar von der Bundesregierung erlassene neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die verschärften Regelungen zu Homeoffice, Maskenpflicht und Abstandsmaßnahmen gelten zunächst bis zum 15. März 2021.
tn/sb

Quellen und weitere Informationen

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