Digitalisierung

E-Rechnungen: So treibt der Senat die Digital-First-Strategie voran

20. November 2020
Elektronische Rechnungen sollen auch bei öffentlichen Aufträgen zum Standard werden. Senat hört Wirtschaftsverbände an

Bereits seit vier Jahren nimmt die Stadt Hamburg elektronische Rechnungen entgegen. Der Anteil von E-Rechnungen beträgt derzeit rund 40 Prozent, Tendenz steigend. Nun soll das elektronische Rechnungsverfahren auch bei öffentlichen Aufträgen zum Standard werden. Dazu wird der Senat der Bürgerschaft Anfang 2021 einen entsprechenden Beschluss vorzuschlagen. In diesen Prozess soll die Hamburger Wirtschaft stark miteinbezogen werden. Ziel ist es, dass öffentliche Auftraggeber, wie Hamburg selbst, aber auch Einrichtungen und Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist oder die ihrer Aufsicht unterstehen, künftig verpflichtet werden sollen, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. Dazu sollen auch die Auftragnehmer verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu schicken, wenn sie einen öffentlichen Auftrag erfüllt haben.

2021 mehr elektronische Rechnungen als Papier-Rechnungen erwartet

Finanzsenator Andreas Dressel: „Das komplett elektronische Rechnungsverfahren setzt sich mehr und mehr durch und es ist auch bei der Stadt Hamburg in erheblichem Umfang bereits gelebte Praxis. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir die E-Rechnungen nun auch bei öffentlichen Aufträgen zum Standard machen. Genauso wichtig ist es aber auch, die Hamburger Wirtschaft auf diesem Weg mitzunehmen und eng einzubinden.“ Seit dem Jahr 2016 nimmt die Stadt Hamburg bereits elektronische Rechnungen entgegen. Zurzeit werden über 116.000 elektronische Rechnungen pro Jahr verarbeitet. Im kommenden Jahr werden voraussichtlich mehr E-Rechnungen eingehen als in traditioneller Papierform.

Rechnungsverfahren soll komplett digitalisiert werden

Die Pflicht der Auftraggeber, E-Rechnungen entgegenzunehmen, besteht für Aufträge, die wegen ihres Umfangs europaweit ausgeschrieben werden müssen, bereits aufgrund einer EU-Richtlinie. Mit der Erweiterung auf alle Aufträge und der Verpflichtung der Auftragnehmer, E-Rechnungen zu senden, folgt Hamburg entsprechenden Vorschriften im Bund und in mehreren anderen Ländern. Ziel sei es, den Prozess der Rechnungsbearbeitung vollständig zu digitalisieren, dadurch zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
sb/kk

Quellen und weitere Informationen

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